Strafgericht

Das Strafgericht beurteilt grundsätzlich alle Straftaten, die im Kanton Basel-Stadt von erwachsenen Personen begangen worden sind. Es setzt sich aus zehn Strafgerichtspräsidentinnen und -präsidenten (davon zwei à 50% und einer à 85%) sowie aus 30 Richterinnen und Richtern zusammen. Die Präsidentinnen und Präsidenten führen die einzelnen dem Gericht überwiesenen Verfahren und fungieren in den Verhandlungen als Vorsitzende. Sie rotieren im jährlichen Turnus innerhalb der einzelnen Abteilungen des Strafgerichts.

Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber führen das Protokoll in den Gerichtsverhandlungen, wirken bei den Urteilsberatungen mit und redigieren die schriftlichen Urteilsbegründungen.

Das Strafgericht Basel-Stadt bietet pro Jahr 15 Volontariate von 4 Monaten Dauer an. Zu den Aufgaben der Volontärinnen und Volontären gehören insbesondere:

Teilnahme an Beratungen und Hauptverhandlungen

Protokollierung von Verhandlungen

Redaktion von Urteilsentwürfen

Vornahme von Rechtsabklärungen

Die Zulassung zum Volontariat setzt in fachlicher Hinsicht ein Bachelordiplom einer Schweizerischen Universität voraus. Zudem werden Handlungsfähigkeit und ein guter Leumund vorausgesetzt. 3 Monate vor Volontariatsantritt ist ein aktueller Strafregisterauszug einzureichen.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Bachelor- und ggf. Masterdiplom, Notenblätter der juristischen Examina, allfällige Arbeitszeugnisse) per Post oder E-Mail zu richten an:

Strafgericht Basel-Stadt
z.H.v. lic. iur. Carla Bill
Schützenmattstrasse 20
4009 Basel

Carla.Bill@bs.ch

Weitere Auskünfte erteilt lic. iur. Carla Bill, Tel. +41 61 267 62 17

Hinweise: 

Die Volontariate am Strafgericht sind derzeit bis Ende 2024 besetzt.

Das Strafgericht bietet keine Kurzpraktika an!