Sozialversicherungsgericht

Das Sozialversicherungsgericht behandelt als erste und einzige kantonale Instanz Beschwerden und Klagen aus dem gesamten Bereich des Sozialversicherungsrechts, unter anderem auf dem Gebiet der Invalidenversicherung (IVG), der Unfallversicherung (UVG), der Arbeitslosenversicherung (AVIG), der Kranken- und der Zusatzversicherung (KVG und VVG), der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie der Ergänzungsleistungen und Familienzulagen (ELG und FamZG). Dabei überprüft es Verfügungen und Einspracheentscheide der vorgelagerten Versicherungsträger. Zudem beurteilt das Sozialversicherungsgericht im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung Streitigkeiten zwischen den Leistungserbringern und Versicherern als Schiedsgericht.

In Verfahren vor dem Sozialversicherungsgericht sind im Rahmen der Beantwortung der sich stellenden Rechtsfragen häufig auch medizinische Fragestellungen zu klären. Es gilt das Untersuchungsprinzip und das Gericht ist nicht an die Begehren der Parteien gebunden. Sämtliche Entscheide werden begründet und schriftlich eröffnet.

Das Sozialversicherungsgericht bietet pro Jahr 8 Volontariate von 3 Monaten Dauer an. Zu den Aufgaben der Volontärinnen und Volontären gehören:

  • Teilnahme an Beratungen und Hauptverhandlungen
  • Protokollierung von Verhandlungen
  • Redaktion von Urteilsentwürfen
  • Vornehmen von Rechtsabklärungen

Die Zulassung zum Volontariat setzt in fachlicher Hinsicht ein Bachelordiplom einer Schweizerischen Universität voraus. Zudem sind die Handlungsfähigkeit und ein guter Leumund vorausgesetzt, welcher 3 Monate vor Volontariatsantritt mit einem aktuellen Strafregisterauszug nachzuweisen ist.

Eine Bewerbung beim Sozialversicherungsgericht für die Absolvierung eines Volontariats ist jederzeit möglich und tangiert eine allfällige Bewerbung bei einem anderen baselstädtischen Gericht nicht.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Bachelor- und ggf. Masterdiplom, Notenblätter der juristischen Examina, allfällige Arbeitszeugnisse) per Post oder per E-Mail zu richten an:

Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt
Frau Gabrielle Ringquist
Postfach
4002 Basel
Mail: Gabrielle Ringquist


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Gabrielle Ringquist, Tel. +41 61 267 18 33.