Rekurskommissionen

Die Rekurskommissionen sind von der Verwaltung unabhängige Instanzen, die über angefochtene Entscheide von Verwaltungsstellen befinden. Dem Rekursverfahren geht in der Regel ein verwaltungsinternes Einspracheverfahren voraus.

Baurekurskommission

Die Baurekurskommission ist eine richterliche Behörde, die erste verwaltungsunabhängige Instanz in Bausachen.
Es gehören ihr sowohl Fachpersonen aus dem Bauwesen, als auch Juristinnen und Juristen an. Die Baurekurskommission kann Sachverständige aus ihrem Expertenkreis beiziehen. Diese Sachverständigen nehmen an der Entscheidberatung teil.

Website: www.baurekurskommission.bs.ch

nach oben

Steuerrekurskommission

Die Steuerrekurskommission ist eine richterliche Behörde und die erste verwaltungsunabhängige Instanz in Steuersachen. Sie beurteilt Rekurse und Beschwerden gegen Einspracheentscheide der kommunalen und kantonalen Vorinstanzen.

Website: www.steuerrekurskommission.bs.ch

nach oben