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Scheidung auf gemeinsames Begehren
Ehegatten, die sich über die Scheidung einig sind und eine Vereinbarung über alle zu regelnden Punkte (Scheidungskonvention) geschlossen haben, können die Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind, werden die scheidungswilligen Ehegatten zu einer Anhörung geladen. Anschliessend beginnt eine zweimonatige Bedenkfrist. Das Gericht spricht die Scheidung aus, wenn beide Ehegatten nach Ablauf der Bedenkfrist ihren Scheidungswillen und die Scheidungskonvention schriftlich bestätigen.
Bei Fehlen einer vollständigen Scheidungsvereinbarung
Kommt keine vollständige Einigung über die Scheidungsfolgen zustande, entscheidet das Zivilgericht über die streitigen Punkte. Das Verfahren ist schriftlich, weshalb der Beizug eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin zu empfehlen ist.
Bei Fehlen einer Einigung über die Scheidung
Ist auch die Scheidung als solche umstritten, kann ein Ehegatte frühestens nach zweijähriger Trennung auf Ehescheidung klagen. Dieses Verfahren ist ebenfalls schriftlich und der Beizug eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin daher zu empfehlen.
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