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Nachfolgend finden Sie einige Antworten zu Fragen im Zusammenhang mit Kriminalität
und Bussen:
» Sie fühlen sich bedroht
» Sie wurden Opfer einer Straftat
» Sie haben eine Busse erhalten
» Sie sind gewalttätig
Sie fühlen sich bedroht
Kriminaltität können Sie vorbeugen, wenn Sie sich richtig darauf vorbereiten.
Hilfe und Beratung zu verschiedensten Formen
von Kriminalität erhalten Sie bei der
» Polizei oder bei der
» Staatsanwaltschaft

Sie wurden Opfer einer Straftat
Je schneller Sie die Polizei (Tel. 117) alarmieren, desto grösser ist die
Chance, dass Ihnen geholfen und die Täterschaft eruiert
werden kann.
Anzeige erstatten können Sie auf jeder Polizeiwache oder jedem Polizeiposten.
Die
Kantonspolizei benötigt für jede Anzeige Ihre vollständigen Personalien.
Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit. Eine Strafanzeige können Sie auch direkt beim
Anzeigebüro der Staatsanwaltschaft erstatten, wobei Sie vorgängig telefonisch
einen Termin vereinbaren sollten.
» Polizeiposten
» Staatsanwaltschaft
Bei Gewaltdelikten oder sexuellem Missbrauch erhalten Sie unabhängig von einer
Anzeige Hilfe und Beratung bei den Institutionen
der
» Opferhilfe
Kindesschutz: Im Falle einer Kindsmisshandlung (Vernachlässigung, psychische,
physische oder
sexuelle Gewalt) erhalten Sie Hilfe von Anlaufstellen des
» Kindesschutzes

Sie haben eine Busse erhalten
Die meisten ("leichten") Vergehen im Strassenverkehr können von
der Polizei
mit einer sogenannten Ordnungsbusse geahndet werden. D.h. es erfolgt keine vorherige
Verzeigung an das Strafgericht. Wenn Sie hingegen eine Ordnungsbusse nicht bezahlen, weil
Sie z.B. damit nicht einverstanden sind, erfolgt eine Verzeigung an das Strafgericht,
worauf der Strafbefehlsrichter einen Strafbefehl erlässt. Gegen diesen können
Sie Einsprache erheben.
» Bussenliste (SR 741.031)
» Strafgericht
Seit dem 1. Januar 2006 kann die Kantonspolizei auch für Übertretungen
des
baselstädtischen Rechts (z.B. Verbotenes Plakatieren, Störung der Nachtruhe oder Missachten von
Signalisierten Hundeverboten) Ordnungsbussen bis zu 300 Franken direkt verhängen und einkassieren, sofern
der Sachverhalt klar ist und die fehlbare Person dieser Erledigung zustimmt:
» Verordnung über die direkte Erhebung von Bussen für Übertretungen
des baselstädtischen Rechts (Kantonsblatt vom 4. Dezember 2005) »
Anhang dazu mit der Ordnungsbussenliste (do.)
Empfehlungen
zur Strafzumessung: Mit der Inkraftsetzung des revidierten Allgemeinen Teil des Schweizerischen
Strafgesetzbuches am 1. Januar 2007 hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz Empfehlungen
für die Strafzumessung in verschiedenen Rechtsgebieten herausgegeben (insbesondere Strassenverkehr und
Betäubungsmittel):
» Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz

Sie sind gewalttätig
Wenn Sie feststellen, dass Sie zu Gewalttätigkeit neigen, kann Ihnen geholfen werden.
» Männergewalt

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