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Straftaten

Nachfolgend finden Sie einige Antworten zu Fragen im Zusammenhang mit Kriminalität und Bussen:

» Sie fühlen sich bedroht
» Sie wurden Opfer einer Straftat
» Sie haben eine Busse erhalten
» Sie sind gewalttätig




Sie fühlen sich bedroht


Kriminaltität können Sie vorbeugen, wenn Sie sich richtig darauf vorbereiten. Hilfe und Beratung zu verschiedensten Formen von Kriminalität erhalten Sie bei der

» Polizei oder bei der
» Staatsanwaltschaft

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Sie wurden Opfer einer Straftat


Je schneller Sie die Polizei (Tel. 117) alarmieren, desto grösser ist die Chance, dass Ihnen geholfen und die Täterschaft eruiert werden kann.

Anzeige erstatten können Sie auf jeder Polizeiwache oder jedem Polizeiposten. Die Kantonspolizei benötigt für jede Anzeige Ihre vollständigen Personalien. Bitte nehmen Sie einen Ausweis mit. Eine Strafanzeige können Sie auch direkt beim Anzeigebüro der Staatsanwaltschaft erstatten, wobei Sie vorgängig telefonisch einen Termin vereinbaren sollten.

» Polizeiposten
» Staatsanwaltschaft

Bei Gewaltdelikten oder sexuellem Missbrauch erhalten Sie unabhängig von einer Anzeige Hilfe und Beratung bei den Institutionen der

» Opferhilfe

Kindesschutz: Im Falle einer Kindsmisshandlung (Vernachlässigung, psychische, physische oder sexuelle Gewalt) erhalten Sie Hilfe von Anlaufstellen des

» Kindesschutzes

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Sie haben eine Busse erhalten


Die meisten ("leichten") Vergehen im Strassenverkehr können von der Polizei mit einer sogenannten Ordnungsbusse geahndet werden. D.h. es erfolgt keine vorherige Verzeigung an das Strafgericht. Wenn Sie hingegen eine Ordnungsbusse nicht bezahlen, weil Sie z.B. damit nicht einverstanden sind, erfolgt eine Verzeigung an das Strafgericht, worauf der Strafbefehlsrichter einen Strafbefehl erlässt. Gegen diesen können Sie Einsprache erheben.

» Bussenliste (SR 741.031)
» Strafgericht

Seit dem 1. Januar 2006 kann die Kantonspolizei auch für Übertretungen des baselstädtischen Rechts (z.B. Verbotenes Plakatieren, Störung der Nachtruhe oder Missachten von Signalisierten Hundeverboten) Ordnungsbussen bis zu 300 Franken direkt verhängen und einkassieren, sofern der Sachverhalt klar ist und die fehlbare Person dieser Erledigung zustimmt:

» Verordnung über die direkte Erhebung von Bussen für Übertretungen
   des baselstädtischen Rechts
(Kantonsblatt vom 4. Dezember 2005)
» Anhang dazu mit der Ordnungsbussenliste (do.)

Empfehlungen zur Strafzumessung: Mit der Inkraftsetzung des revidierten Allgemeinen Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches am 1. Januar 2007 hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz Empfehlungen für die Strafzumessung in verschiedenen Rechtsgebieten herausgegeben (insbesondere Strassenverkehr und Betäubungsmittel):

» Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz

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Sie sind gewalttätig


Wenn Sie feststellen, dass Sie zu Gewalttätigkeit neigen, kann Ihnen geholfen werden.

» Männergewalt

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