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Allgemeines
Das Betreibungsregister gibt Auskunft über die laufenden und abgeschlossenen Betreibungen gegen eine bestimmte Person. Ob die betriebene Forderung tatsächlich besteht, ist dem Betreibungsregister nicht zu entnehmen. Eine Betreibungsauskunft ist keine Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person.
Auskünfte aus dem Betreibungsregister erhalten Sie zu den Bürozeiten (Mo-Fr 7.30-11.30, 13.15-17.00, während Betreibungsferien bis 16.00) am Schalter des Betreibungsamts (Bäumleingasse 1, Hochparterre, Büro 13).
Die Kosten einer Betreibungsauskunft betragen CHF 17.-- (plus Porto- oder Faxgebühr CHF 1.--)
Betreibungsregisterauszüge können mittels PostFinance Card und Maestrokarte bezahlt werden.
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Auskunft über eigene Betreibungen
Den eigenen Betreibungsregisterauszug erhalten Sie am Schalter gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Können Sie nicht selber erscheinen, ist die Bevollmächtigung einer anderen Person möglich.
Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wenden sich für den Betreibungsregisterauszug an das Betreibungsamt des Wohnorts bzw. Wohnbezirks.
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Auskunft über Betreibungen gegen Drittpersonen
Betreibungsauskünfte über Drittpersonen werden nur gegen schriftlichen Nachweis eines schützenswerten Interesses oder gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht der betreffenden Person (mit eigenhändiger Unterschrift) erteilt.
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» Abteilung I
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