Willkommen bei den Gerichten

Die Bundesverfassung gibt jedermann das Recht, Streitigkeiten, sei es mit Privaten oder dem Staat, vor eine unabhängige Justizbehörde zu bringen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaates. Er bedeutet vor allem, dass keine sachfremden Einflüsse durch andere Behörden oder Personen, die nicht selbst als Richterinnen oder Richter mit einem Fall befasst sind, auf das Urteil Einfluss nehmen dürfen. Nach dem seit am 1. Juli 2016 geltenden Gerichtsorganisationsgesetz gibt es als gerichtsübergreifendes, leitendes Gremium den Gerichtsrat.

Herausgegriffen

Gerichtsrat

Mit Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) am 1. Juli 2016 wurde im Sinne einer Stärkung der Gewaltenteilung die Justizverwaltung in die Hände der Gerichte selbst gelegt und der Gerichtsrat als das gerichtsübergreifende Justizverwaltungsorgan geschaffen.

Appellationsgericht

Das Appellationsgericht ist die zweite Instanz in Zivil- und Strafsachen sowie kantonales Verwaltungs- und Verfassungsgericht. In wenigen zivilrechtlichen Angelegenheiten entscheidet es als erste und einzige kantonale Instanz.

Zivilgericht

Das Zivilgericht Basel-Stadt ist die erste kantonale Instanz in Zivilrechtsstreitigkeiten und zuständig für das ganze Gebiet des Kantons Basel-Stadt.

Strafgericht

Das Strafgericht beurteilt alle Straftaten, die im Kanton Basel-Stadt von erwachsenen Personen begangen worden sind.

Jugendgericht

Das Jugendgericht ist erstinstanzliche kantonale Gerichtsbehörde für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt.

Frontansicht des Standorts Sozialversicherungsgericht an der Bäumleingasse 3

Sozialversicherungsgericht

Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt ist zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus allen Zweigen des Sozialversicherungsrechts.

Gericht für fürsorgerische Unterbringungen

Das Gericht für fürsorgerische Unterbringungen (FU-Gericht) entscheidet über Beschwerden im Zusammenhang mit Anordnungen von fürsorgerischen Unterbringungen.

Rekurskommission Bostadel

Die Rekurskommission für die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bostadel setzt sich aus aus insgesamt fünf Gerichtspräsidien des Appellationsgerichts Basel-Stadt und des Kantonsgerichts Zug zusammen. Sie beurteilt in zweiter Instanz Rekurse gegen Verfügungen der Direktion der JVA sowie Disziplinarfälle.

Rekurskommissionen

Die Rekurskommissionen sind von der Verwaltung unabhängige Instanzen, die über angefochtene Entscheide von Verwaltungsstellen befinden. Dem Rekursverfahren geht in der Regel ein verwaltungsinternes Einspracheverfahren voraus.

Schlichtungsstellen

In zivilrechtlichen Streitigkeiten geht dem Klageverfahren in der Regel obligatorisch ein Schlichtungsverfahren voraus. Diese Aufgabe nehmen die Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts, die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten sowie die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen wahr.

Anwaltsaufsichtskommission

Die Anwaltsaufsichtskommission führt das Anwaltsregister und übt die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte im Kanton Basel-Stadt aus.